Grundpflege


Die im Sozialgesetzbuch XI geregelten Leistungen umfassen beispielsweise die Körperpflege, Mundpflege, Unterstützung beim Duschen oder Baden, Lagerung oder auch die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.


Im Hinblick auf ihre persönlichen Bedürfnisse vereinbaren wir im Vorfeld den Leistungsumfang gerne individuell mit Ihnen. Die vereinbarten Leistungen können natürlich bei Bedarf zu jeder Zeit ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden.


Sollten sie bereits einen Pflegegrad besitzen, werden die Kosten für die erbrachten Leistungen größtenteils durch Ihre Pflegekasse übernommen. Gerne unterstützen wir sie auch bei der Beantragung eines neuen Pflegegrades und der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. 

Bei weiteren Fragen 

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir unter:

  03733/596913
  yvonne[at]pflegedienst-knorr.de

Ich helfe Ihnen gern weiter.


Nach oben